Antibiotika

Unsere Verantwortung für eine Reduktion des Antibiotika-Einsatzes.

Wir unterstützen die landwirtschaftlichen Erzeuger auf dem Weg, den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Unser Ziel: So weit wie möglich auf Antibiotika in der Tierhaltung verzichten.

Antibiotika

Die Verabreichung von Antibiotika an Nutztiere unterliegt sehr strengen gesetzlichen Regeln.

Antibiotika werden in der deutschen Nutztierhaltung nur noch den Tieren verabreicht, für die ein Tierarzt zuvor eine tierärztliche Indikation festgestellt hat. Eine Zufütterung mit Antibiotika mit dem Ziel der Wachstumsförderung ist in Deutschland schon seit 2006 verboten.

Schweine- und Rindfleisch von Tönnies ist heutzutage nahezu rückstandsfrei auf Antibiotika. 99,98% der Hemmstofftests sind ohne Beanstandung. Dies belegen die vielen tausend Proben, die jedes Jahr im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung und im Tönnies Health Analytics Labor gemacht werden. Im Wesentlichen hat dazu auch unsere Reduktionsstrategie beigetragen, die wir gemeinsam mit unseren landwirtschaftlichen Erzeugern verfolgen und die wir weiter vorantreiben.

Von Relevanz ist heutzutage damit weniger die Problematik von Rückständen, sondern der Aufbau von Antibiotika-Resistenzen. Die meisten Resistenzen entstehen in der Humanmedizin. Doch auch die Tierproduktion muss ihren Beitrag leisten, so dass sich Resistenzen nicht weiter ausbreiten. Durch den Einsatz von Antibiotika werden Bakterien und Krankheitskeime selektiert, die durch die Anwendung der Antibiotika gegenüber ihren Konkurrenten ohne Resistenzeigenschaften einen Vorteil hätten. Daher könnten sich diese Bakterien schneller vermehren. Mit Zunahme resistenter Krankheitskeime wird eine Therapie mittels Antibiotika immer schwieriger und die Antibiotika verlieren ihre Wirkung. Dieser Zusammenhang gilt für Tierbestände, aber auch für den Menschen.

Deshalb gilt für Tönnies: Antibiotika haben ihre Rolle in der Behandlung kranker Tiere, sollten aber so wenig wie möglich verwendet werden.

Dr. Gereon Schulze Althoff

Leiter Qualitätsmanagement und Veterinärwesen

Jörg Altemeier

Leiter Stabsstelle Tierschutz

Dr. Wilhelm Jaeger

Leitung Abteilung Landwirtschaft

Unsere Maßnahmen

Gemeinsam mit der landwirtschaftlichen Beratung hat Tönnies in den 2010er-Jahren eine Reduktionsstrategie auf den Weg gebracht, die eine grundsätzliche Senkung der Antibiotikagabe zum Ziel hat. Gleichzeitig werden mehr als 85.000 Schlachtkörper beprobt, sodass eine transparente Übersicht über die Rückstandssituation in unserem Fleisch gegeben ist.

Mit einem gezielten und rein therapeutischen Einsatz von Antibiotika vermeiden unsere Tierhalter Resistenzen. Besonders bei Schweinen ist es seit 2014 gelungen, den Antibiotika-Einsatz in Deutschland um mehr als 30 Prozent zu reduzieren. Das ist eine Teamleistung von Landwirten, Tierärzten und allen, die sich um die Haltung von Schweinen kümmern.

Tabellenlegende: zusammenfassende Darstellung der Behördlichen Rückstandskontrollen der in Deutschland bei Tönnies geschlachteten Schweine und Rinder 2018

Unsere Reduktionsstrategie

Wir arbeiten vielschichtig daran, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung so gering wie möglich zu halten.

Den Antibiotikaeinsatz messen
Um eine sichere Datengrundlage zu schaffen und Reduktionspotentiale zu erkennen, wurden zwischen 2012 und 2014 Monitoringsysteme entwickelt, die Tierhalter dabei unterstützen:

Das QS-Antibiotikamonitoring

Eine flächendeckende Datengrundlage zum Antibiotikaeinsatz in den landwirtschaftlichen Betrieben ist eine Voraussetzung dafür, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu optimieren und damit die Gefahren durch resistente Keime zu reduzieren. Im QS-Antibiotikamonitoring sorgen die Tierärzte für eine verlässliche Datengrundlage, indem sie die Antibiotikaverschreibungen für Schweine, Geflügel und Rinder in die Antibiotikadatenbank übertragen. Darüber hinaus haben die deutschen Behörden ein eigenes Datenbankkonzept umgesetzt.

Die Auswertung der Daten durch QS ermöglicht es Tierärzten und Tierhaltern, den Antibiotikaeinsatz eines Betriebes mit dem Durchschnitt aller Betriebe im QS-System zu vergleichen. Bei Bedarf können darauf aufbauend gezielt Maßnahmen eingeleitet werden, um den Antibiotikaeinsatz in dem Betrieb zu reduzieren.

Insbesondere im Schweinebereich ist der Einsatz von Antibiotika seit 2014 kontinuierlich gesunken. Mehr Informationen und die aktuellen Zahlen finden Sie hier.

Eine konsequente Auswertung der Gesundheitsbefunde der Tiere im Schlachtbetrieb, eine gezielte Rückmeldung an die landwirtschaftlichen Betriebsleiter und eine entsprechende Beratung sind weitere wichtige Bestandteile der Reduktionsstrategie.

Unter anderem wurde von Tönnies folgendes Pilotprogramm mit Anreizen zur Antibiotika-Minimierung mit entwickelt:

Antibiotikaminimierung mit der Erzeugergemeinschaft für Schlachtschweine im Kreis Gütersloh

Die Mast der Schweine beginnt ab einem Gewicht von ca. 30 kg und endet bei ca. 120 kg Lebendgewicht. Während dieser Mastphase sind Einzeltierbehandlungen zulässig. Diese Tiere werden jedoch mit einer von Tönnies bereitgestellten Ohrmarke versehen, so dass sie im Schlachtprozess erkannt werden können.

Über die Blutuntersuchung im Tönnies-Labor werden zur Sicherheit stichprobenartig die Tiere auf Rückstände untersucht. Behandelte Tiere oder Durchgänge, wo eine Gruppenbehandlung erforderlich war, werden gesondert gemeldet. Mit dem Pilotprojekt zeigen wir die Machbarkeit einer antibiotika-minimierten Schweinemast.

Infobox antibiotikafreie Mast

Antibiotikafreie Aufzucht in der Mastphase der Schweine
(ca. 30-120 kg)

Gesonderte Untersuchung, Behandlung und Markierung von erkrankten Tieren mit Ohrmarke

Behandelte Tiere oder Durchgänge, bei denen eine Gruppenbehandlung erforderlich war, fallen aus dem Programm

Stichprobenartige Untersuchungen auf Antibiotika-Rückstände in unserem Health Analytics Labor

Ausschließlich Betriebe aus Nordrhein-Westfalen

Behördliche Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotika-Einsatzes

Aufgrund zunehmender Antibiotika-Resistenzen in Deutschland wird der Einsatz von Antibiotika gesetzlich geregelt und kontrolliert. Ziel ist es, zu vermeiden, dass sich weitere Antibiotika-Resistenzen bilden. Hierfür hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Regelungen aufgesetzt. Dazu gehören u.a. die Deutsche Antibiotikareduktionsstrategie DART 2020 (in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit), die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes sowie ein „Benchmarking-System“.

Die DART 2020 vereint unterschiedliche Maßnahmen für Human- und Veterinärmedizin zu einem One-Health-Ansatz, um so den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Dabei verfolgt sie sechs Ziele:

  1. Nationale und internationale Stärkung des One-Health-Ansatzes
  2. Frühzeitige Erkennung von Resistenz-Entwicklungen
  3. Erhaltung und Verbesserung von Therapie-Optionen
  4. Frühzeitige Unterbrechung von Infektionsketten und Vermeidung von Infektionen
  5. Förderung des Bewusstseins und Stärkung von Kompetenzen
  6. Unterstützung von Forschung und Entwicklung

Das Ziel der Novelle, die seit 01. April 2014 in Kraft ist, ist es, den Einsatz von Antibiotika auf das therapeutisch notwendige Maß zu senken. Darüber hinaus  werden die Befugnisse von zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer durch die Novelle ausgeweitet, damit diese so ihren Überwachungsaufgaben besser nachkommen können.

Die Novelle beinhaltet folgende Maßnahmen:

Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter müssen

  • ihrer zuständigen Behörde alle zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit notwendigen Daten melden,
  • ihre individuelle Therapiehäufigkeit mit den bundesweit erhobenen Kennzahlen vergleichen
  • und gemeinsam mit einem Tierarzt Maßnahmen zur Antibiotikaminimierung ergreifen, wenn die Therapiehäufigkeit auf dem Betrieb über dem bundesweiten Höchstmaß liegt.

Zuständige Behörden können

  • Betrieben, die die bundesweiten Kennzahlen überschreiten, konkrete Maßnahmen anordnen, die sich positiv auf die Antibiotikareduzierung auswirken können sowie weitere Maßnahmen zur Antibiotikaminimierung ergreifen,
  • in Extremfällen sogar ein Ruhen der Nutztierhaltung anordnen,
  • Tierhaltern und Tierärzten weitere Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika übermitteln
  • und von anderen Kontrollbehörden, z.B. für Tierschutz und Lebensmittelhygiene, Daten einfordern, die einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften beweisen.

Weitere Ermächtigungen, die das Arzneimittelgesetz enthält sind

  • die Verbindlichkeit von Anwendungsbestimmungen bestimmter Antibiotika, z.B. oral anzuwendender,
  • die Einschränkung der Verwendung humaner „Reserveantibiotika“ durch Begrenzung der Umwidmung
  • und die Anordnung eines verbindlichen Antibiogramms, z.B. beim Wechsel eines Antibiotikums.

Das „Benchmarking-System“ entspringt der 16. Novelle als Instrument zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung. Hierbei wird die individuelle Therapiehäufigkeit eines Betriebes mit Kennzahlen zur bundesweiten Häufigkeit verglichen. Überschreitet ein Betrieb 50 oder 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten, muss der Nutztierhalter in Zusammenarbeit mit einem Tierarzt die Ursachen für die erhöhte Antibiotika-Anwendung ermitteln. Daraufhin muss er Reduzierungsmaßnahmen ergreifen bzw. innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung der Kennzahlen der für seinen Betrieb zuständigen Überwachungsbehörde einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Reduzierung vorlegen. Diese Maßnahmen muss er dann umgehend umsetzen.

Durch dieses „Benchmarking-System“ und die damit verbundene Reduktion der Therapiehäufigkeiten auf Betrieben sinken auch die bundesweiten Kennzahlen. Das „Benchmarking-System“ ist also ein dynamisches System zur Antibiotikaminimierung. Es verfolgt das Ziel, den Einsatz von Antibiotika bundesweit kontinuierlich auf das therapeutisch notwendige Minimum zu senken. So verringert sich auch die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen.

Unser Tellerrand

Tönnies unterstützt nach Kräften die bereits etablierten Antibiotika-Reduktionsmaßnahmen. Zudem tragen wir durch eine eigene mit unseren Erzeugern aufgesetzte Antibiotika-Reduktionsstrategie und mehrere Pilotprojekte dazu bei, dass der Einsatz von Antibiotika weiter auf ein notwendiges Maß reduziert wird. Daher unterstützen wir unsere Erzeuger dabei, den Antibiotika-Einsatz zu senken und so einen Beitrag zu leisten, um Antibiotika-Resistenzen zu verringern. Dabei bestärkt uns, dass der Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung seit Jahren zurückgeht. Wir sind gemeinsam mit unseren Erzeugern, den Veterinären und Kontrollinstanzen auf dem richtigen Weg.

Nächste Ziele

Wir setzen uns weiter für eine Verbesserung der Tiergesundheit und Reduktion von Antibiotika ein und unterstützen die Landwirte mit unseren Mitteln. In unseren Pilotprojekten schaffen wir Anreize, damit Landwirte sich mit einer möglichst weitgehenden Minimierung von Antibiotika in der Schweinemast auseinandersetzen.

Gleichzeitig arbeiten wir zusammen mit den Partnern im Prüfzeichen QS und der Milchwirtschaft an Strategien für die Ausweitung der Minimierungsansätze bei Rindern. Zwar liegt der Antibiotika-Einsatz hier schon auf einem niedrigen Niveau. Doch gerade in der Zeit am Ende der Laktation werden oft flächendeckend lokale Applikationen für das Euter angewendet.

Unser Ziel ist es, die Gesamtmenge der verwendeten Antibiotika weiter zu senken und gleichzeitig die Anzahl der Tiere zu erhöhen, die komplett ohne Antibiotikagaben gemästet wurden.

Der Experte

Fragen zur Lebensmittelsicherheit an Dr. Gereon Schulze Althoff, Leiter Qualitätsmanagement und Veterinärwesen Tönnies

Einige Antibiotika werden sowohl in der Veterinär- als auch in der Humanmedizin verabreicht. In der Tiermedizin werden häufig die älteren, seit vielen Jahrzehnten bestehenden Wirkstoffklassen eingesetzt.

Antibiotika werden in der Tierhaltung allein nach ausdrücklicher Verordnung durch einen Tierarzt eingesetzt. Sowohl Tierärzte als auch Tierhalter dürfen sie verabreichen.

Reserveantibiotika sind vor allem für den Einsatz mit besonderer Indikation gedacht, z. B. bei Infektionen, die von resistenten Bakterien verursacht wurden. Aufgrund ihrer Wirksamkeit dank neuer antibiotischer Wirkstoffe, gegen die Bakterien noch nicht resistent sind, sind sie besonders wertvoll für die Humanmedizin. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde schätzt insbesondere die Antibiotika der Stoffgruppen Quinolone sowie Cephalosporine der 3. und 4. Generation als Reserveantibiotika für die Tiermedizin ein und empfiehlt eine eingeschränkte Nutzung.

Ja, aber nur Antibiotika der Stoffgruppen Quinolone sowie Cephalosporine der 3. und 4. Generation. Nichtsdestotrotz ist der Einsatz von so genannten Reserveantibiotika in der Nutztierhaltung die Ausnahme. Diese für die Humanmedizin besonders wertvollen Antibiotika stellen nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lediglich rund 1 Prozent der in der Tierhaltung eingesetzten Antibiotikamenge dar. Darin ist auch die Antibiotikagabe in der Heimtierhaltung enthalten.

Multiresistente Keime finden sich überall: in Kliniken, in Wasser und Abwasser, aber auch in und auf Lebensmitteln. Das Bundesinstitut für Risikobewertung forscht unabhängig zu den Risikopotentialen unterschiedlicher multiresistenter Keime. Siehe: www.bfr.bund.de

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