Heute werden Sie unsere Produktionsräume besuchen oder dort arbeiten. In diesen Räumen stellen wir in einem mehrstufigen Verfahren Lebensmittel für Millionen Menschen her. Vielleicht werden auch Sie in den kommenden Tagen Produkte aus unserem Haus essen.
Gemeinsam tragen wir Verantwortung für Lebensmittel. Bitte beachten Sie deshalb unsere Hygienevorschriften. Jede einzelne Vorschrift ist wichtiger Bestandteil unseres Programms für die Lebensmittelsicherheit.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Gereon Schulze Althoff
Leiter Qualitäsmanagement und Veterinärwesen
Unsere wichtigsten Regeln
Im Produktionsbereich muss saubere Hygienekleidung getragen werden. Ggf. sind auch Einwegoveralls und ein Schutzhelm zu tragen. Private Kleidung darf nicht über der Hygienekleidung getragen werden.
Haare sind mit einem Haarnetz zu bedecken. Bei einem Bart, der länger als 3 mm ist, muss zusätzlich ein Bartschutz getragen werden.
Uhren und sichtbarer Schmuck sind im Produktionsbereich verboten. Künstliche oder lackierte Fingernägel sind ebenfalls nicht gestattet. Falls sich Schmuck oder Fingernägel nicht abnehmen lassen, kann Ihr Ansprechpartner Ihnen Einweghandschuhe zur Verfügung stellen.
Vor Betreten der Produktionsstätte müssen grundsätzlich die Hände gereinigt und desinfiziert werden. Vor jedem Toilettengang ist der Hygienekittel abzulegen. Nach dem Toilettengang müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden, anschließend wird der Hygienekittel wieder angezogen.
Das Berühren von Anlagen, Verpackungen und Produkten ist lediglich auf Anweisung gestattet.
Im Produktionsbereich sind private Taschen und persönliche Gegenstände wie z.B. private Telefone, Medikamente, Kameras oder Glasgegenstände verboten. Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich verboten und nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch die Geschäftsführung erlaubt.
Allgemeine Regeln für Besucher
Bei erstmaliger Tätigkeit ist die Besucher-Unterweisung in der Anmeldung auszufüllen. Bei mehrtägiger Tätigkeit haben Sie sich täglich vor Arbeitsbeginn beim Werkschutz an- und bei Arbeitsende wieder abzumelden. Der Besucherausweis ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen und bei Arbeitsende wieder abzugeben. Der Verlust des Besucherausweises ist unverzüglich bei der Anmeldung zu melden.
Bitte parken Sie auf den gekennzeichneten Parkflächen. Durchfahrten, Zugänge, Ausgänge, Rettungswege, sowie Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen sind freizuhalten.
Bei Evakuierungsmaßnahmen ist den Anweisungen der Evakuierungs- und Brandhelfer, sowie den herbeigerufenen Rettungskräften Folge zu leisten und die ausgewiesenen Sammelplätze aufzusuchen.
Der Betrieb wird kameraüberwacht.
Der Aufenthalt ist nur im Bereich des vereinbarten Tätigkeitsfeldes gestattet.
Alle Zugangstüren sind geschlossen zu halten.
Der Zutritt zum Betriebsgelände ist nur nach Anmeldung gestattet.
Spezielle Regeln für Dienstleister
Bitte beachten Sie die vorgesehenen Hinweise zu Unfallverhütung und Notfallmanagement. Bitte melden Sie jeden Unfall und jede gefährliche Situation unverzüglich Ihrem Ansprechpartner.
Halten Sie sich an alle Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen.
Brandschutztüren dürfen nicht verstellt oder verkeilt werden.
Achtung: Bei Einsatz von Stoffen mit Produktkontakt (z. Bsp. Dichtungen): Lebensmittelrechtskonformität nachweisen.
Elektrische Geräte dürfen grundsätzlich nicht ohne Aufsicht betrieben werden. Sie müssen DGUV-Vorschrift 3 (BGV A3) entsprechen und einen sichtbaren Prüfstempel besitzen.
Glas- und Hartplastikbruch ist unverzüglich dem Ansprechpartner von Tönnies zu melden. Alle Fremdkörper, Reste, Bruchstücke? und Verunreinigungen müssen unverzüglich beseitigt werden.
Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung und eine Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge von 10 km/h. Stapler haben Vorfahrt!
Persönliche Arbeitshandschuhe und Arbeitsschuhe sind nur in sauberem Zustand im Produktionsbereich tragen. Baustelle und Arbeitsumfeld sind in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten.
Arbeiten im Produktionsbereich nur mit Nachweis der Belehrung zum IfSG.
Mitgebrachte Gegenstände wie Werkzeuge müssen rostfrei, sauber, sowie aus lebensmittelunbedenklichem Material sein. Sie dürfen keine Holzbestandteile oder Leder enthalten.
Eine Freigabe von Schweiß- und Trennarbeiten ist auf dem kompletten Betriebsgelände schriftlich einzuholen. Reste sind zu entfernen und Produkte und Anlagen vor Kontaminationen zu schützen.
Mitgebrachte Gegenstände wie z.B. Werkzeuge müssen rostfrei, sauber sowie aus lebensmittelunbedenklichem Material sein. Sie dürfen keine Holzbestandteile oder Leder enthalten.
Bestätigung der Hygienerichtlinen
Bitte füllen Sie das Formular zu unseren Hygienerichtlinien aus und bestätigen Sie uns, in den letzten 14 Tagen nicht unter folgenden Symptomen gelitten zu haben.