Sögel: Amtlichen Schließung nicht verhältnismäßig
Weidemark beantragt einstweilige Verfügung / Präventionsmaßnahmen zeigen Wirkung / Landwirtschaftliche Lieferketten unter Druck / Corona-Zahlen im Betrieb sinken
Sögel, 7.10.2020 – Das Unternehmen Weidemark wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bei dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Schließungsverfügung des Kreises Emsland vorgehen.
„Die Schließungsverfügung heute zu erlassen, ist für uns nicht verhältnismäßig”, erläutert Geschäftsführer Christopher Rengstorf die Reaktion des Unternehmens. „Wir haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor neuen Infektionen mit den Behörden des Emslandes abgestimmt und installiert, um gleichzeitig den Druck auf die landwirtschaftlichen Erzeugungsketten zu entlasten. Diese Maßnahmen greifen und zeigen erste Erfolge. Daher müssen wir Verhältnismäßigkeit wahren und neben dem Infektionsschutz auch den Tierschutz auf den Höfen in der Region sicherstellen.“
Weidemark testet jeden Mitarbeiter täglich mit einem PCR-Test. Deutschlandweit erstmalig wird zusätzlich ein Antigen-Schnelltest eingesetzt. Im Betrieb besteht eine absolute Maskenpflicht mit FFP-2 Masken, außerdem wurden zusätzliche Sozialräume geschaffen.
All diese Maßnahmen zeigen Wirkung in den Fallzahlen, die zunächst konstant gehalten werden konnten und am gestrigen Dienstag erheblich gesunken sind, nämlich auf sieben Neuinfektionen. Außerdem zeigt die aktuelle Infektionslage bei nahezu allen Branchenbeteiligten das hohe Gefährdungspotenzial, aufgrund der behördlich angewiesen Arbeitstemperaturen in der Fleischgewinnung.
Rengstorf: „Bei dieser positive Entwicklung ist eine Schließung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig, sondern geht zulasten der Landwirte und der Tiere im Stall. Die eingesetzten Maßnahmen sorgen dafür, dass von diesem Betrieb keine außerordentliche Gefahr ausgeht. Im Gegenteil wird hier so oft getestet wie nur an wenigen anderen Stellen in ganz Deutschland.“