Stellungnahme zur WISO-Berichterstattung
Sögel, 27.10.2020 –Die ZDF Sendung WISO berichtete am 26.10.2020 in Ihrer Sendung über den Betrieb Weidemark. Leider wurde in dem Beitrag, die vorher angefragte Stellungnahme des Unternehmens nicht dargestellt. Daher wird diese an dieser Stelle transparent veröffentlicht:
Welche Maßnahmen unternimmt Tönnies, um einen weiteren Ausbruch von Covid-19 Infektionen im Schlachthof von Weidemark zu verhindern? Ab wann greifen diese Maßnahmen?
Grundlage aller Maßnahmen bei Weidemark ist ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zur Risikominimierung von COVID-19 Infektionen. Dieses Konzept wird permanent überarbeitet und erweitert, auf Grundlage aller verfügbaren, neuen Informationen und Erkenntnisse zum Pandemiegeschehen, sowie in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Die wesentlichen organisatorischen, technischen und hygienischen Maßnahmen, die umgesetzt werden, sind:
- Kontinuierliche PCR Testung
- Zusätzlich risikobezogener Antigentest vor Arbeitsaufnahme in betroffenen Bereichen
- Arbeitsquarantäne seit 10. Oktober: Das heißt, alle Mitarbeiter aus den betroffenen Bereichen dürfen ausschließlich pendeln zwischen Wohnung und Arbeit
- Körpertemperaturscanner an allen Betriebszugängen
- Zusätzlicher Einsatz einer viruziden Vernebelung im gesamten Betrieb
- Einsatz von Hepa Filtern in allen gekühlten Produktionsbereichen sowie in den Umkleiden- und Kantinenbereichen, um die zirkulierende Umluft von eventuell eingetragenen Viren zu befreien
- Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske
- Abstandsregeln auf dem gesamten Werksgelände
- Zusätzliche Zelte für Pausen- und Aufenthaltsbereiche und Umkleidebereiche zur Entzerrung sowie zur strikten Trennung von Mitarbeitern in Arbeitsquarantäne
- Plexiglas-Trennscheiben in der Kantine zur Platzabtrennung und fester Kantinenplan mit zugewiesenen Bereichen
- Zusätzliche Hygienemaßnahmen mit Desinfektion der Räume und Klinken, Geländer etc., zusätzliche Handdesinfektionsspender, Tuchspender zur Oberflächendesinfektion
- Von den Dienstleistern organisierte Transporte zu und von der Arbeitsstätte weg: Bustransporte über 9 Personen mit Maximal-Belegung jeder 2. Platz; Personenbeförderung unter 9 Personen mit Maximal-Belegung 5 Personen; MNS-Schutz ab über 2 Personen im Fahrzeug
Werden diese Maßnahmen kontrolliert? Wie oft wurden sie schon kontrolliert? Mit welchen Ergebnissen?
Diese Maßnahmen werden kontinuierlich intern und extern kontrolliert. Seitens der Behörden werden regelmäßige Kontrollen auf Einhaltung der im Konzept beschrieben Maßnahmen seit Mai 2020 durchgeführt. Die für das Hygienemanagement verantwortliche Task Force aus Mitarbeitern der QS, sowie der Betriebs- und Geschäftsleitung bei Weidemark überprüft alle Regelungen und führt natürlich auch selbst kontinuierliche Betriebsrundgänge durch. Verbesserungen und Änderungen werden vor Ort sofort umgesetzt.
Über Aushänge, persönliche Schulungen, unsere mehrsprachige Mitarbeiter-APP, sowie eine Hotline informieren wir kontinuierlich über die Hygieneregeln im Betrieb, aber auch im privaten Umfeld.
Für das private Umfeld haben wir eine Zusatzkraft im Personalbereich geschaffen, die unabhängige Vor-Ort-Besuche bei Werkvertragsarbeitern macht, dort aufklärt, Probleme löst und Unterstützung bei allen Fragen anbietet.
Vier eigene Teams sind zudem täglich vor Ort bei Mitarbeitern in Quarantäne, um dort zu unterstützen, aber auch um nochmals auf die Einhaltung der Quarantäne-Regelungen hinzuweisen.
Uns ist bewusst, dass bei mehreren Hundert Personen auf dem Gelände und außerhalb leider keine eigene oder auch behördliche Kontrolle so engmaschig sein kann, dass jeder Verstoß oder Nachlässigkeit zu jeder Zeit verhindert werden kann.
Bis dato sehen wir aber, dass sich der überwältigende Teil der Arbeitnehmer sehr genau und verantwortungsvoll an die Auflagen hält. Dazu tragen sicher auch unsere permanenten Informationsangebote bei. Aber auch der Wunsch aller Personen sich und ihre Angehörigen vor einer Infektion zu schützen. Es wird leider oftmals vergessen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Eigeninteresse haben, gesund zu bleiben.
Im Sommer kam es zu einem großen Ausbruchsgeschehen im Schlachthof von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück. Experten führten das vor allem auf die Arbeits- und Wohnsituation der Arbeiter zurück. Welche Maßnahmen hatte Tönnies damals ergriffen, um das Infektionsrisiko im Schlachthof und in den Unterkünften der Arbeiter so gering wie möglich zu halten? Wurden diese Maßnahmen auch bei der Firma Weidemark in Sögel umgesetzt?
Uns ist KEIN Experte bekannt, der den Ausbruch im Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück auf die „Arbeits- und Wohnsituation der Arbeiter“ zurückführt. Diese Behauptungen waren Meinungsäußerungen einzelner Personen, vor allem handelnder Politiker, die heute widerlegt sind. Experten haben sich eben gerade NIE so geäußert!
Im Gegenteil: Zwei voneinander unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen zum Ausbruch in Rheda-Wiedenbrück (Prof. Exner, Uni Bonn, im Auftrag des Landkreises / Prof. Brinkmann, Helmholtz, unabhängig) kommen zu dem Ergebnis, dass unter den (notwendigen) klimatischen Bedingungen in einem fleischverarbeitenden Betrieb Effekte entstehen, die man bis dahin NICHT KANNTE.
Entsprechend überschreibt das Helmholtz Institut selbst seine Pressemitteilung zur Studie zum Ausbruch bei Tönnies wörtlich: „Übertragung durch Aerosole über mehr als acht Meter nachgewiesen – Wohnsituation der Arbeiter scheint nachrangig“.
https://www.helmholtz-hzi.de/de/aktuelles/news/news-detail/article/complete/sars-cov-2-ausbruch-in-deutschem-fleischzerlegebetrieb-uebertragungen-erfolgten-ueber-weite-distanze
Dies ist auch bereits mehrfach so berichtet worden:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-schlachthof-103.html und https://www.stern.de/gesundheit/melanie-brinkmann/brinkmann-ueber-corona-ausbruch-bei-toennies—dies-kann-man-durch-eine-troepfcheninfektion-nicht-erklaeren–9350600.html
Wir würden Sie daher bitten, die Aussage „Experten führten (den Ausbruch) vor allem auf die Arbeits- und Wohnsituation der Arbeiter zurück“ nicht weiter zu transportieren. Sie ist schlicht falsch und wissenschaftlich widerlegt.
Auf die wirklich belegten Erkenntnisse zum Ausbruchsgeschehen in Rheda-Wiedenbrück haben wir vor Ort, aber natürlich auch bei Weidemark reagiert, wie oben beschrieben: Durch unser erweitertes Hygienekonzept – vor allem durch den Einsatz neuartiger Filteranlagen, durch unser erweitertes Testregime sowie weitere organisatorische Maßnahmen. (s. oben, Antwort 1).
Gibt es in den Schlachthöfen der Tönnies-Gruppe eine Maskenpflicht? Wenn ja: Gilt diese für die Mitarbeiter auch auf dem Arbeitsweg?
Ja, es gibt in den Betrieben, so auch bei Weidemark, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Das gilt bei Transporten von und zur Arbeitsstätte, sobald mehr als 2 Personen in einem Fahrzeug sitzen (s. oben, Antwort 1). Ebenso in der Produktion und in weiten Teilen des Betriebes, etwa den Umkleiden, Toiletten, oder Kantinen. In Pausenzonen, wo gegessen und getrunken wird, oder beim Rauchen, muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.