Landgericht Bielefeld

Urteil stärkt Tönnies Beirat

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Rheda-Wiedenbrück, 23. Oktober 2019 – Das Urteil des Landgericht Bielefeld bestätigt uns, dass die Abberufung von Herrn Quante als Geschäftsführer durch das Unternehmen rechtmäßig war. Die Holding Geschäftsführung und der Beirat des Unternehmens haben korrekt gehandelt. Auch ein einseitig von einem Gesellschafter benannter Geschäftsführer kann demnach bei außerordentlichen Gründen vom Beirats abberufen werden.
„Das Landgericht Bielefeld hat festgestellt, dass die Geschäftsführer für das Unternehmen arbeiten und nicht für einen einzelnen Gesellschafter“, sagt Daniel Nottbrock, Geschäftsführer der Tönnies Holding. „Bei einem vom Richter beschriebenen „Loyalitätskonflikt“ ist der Mitarbeiter verpflichtet, im Sinne des Unternehmens zu handeln.“ Das Landgericht hat deshalb festgestellt, dass eine weitere Tätigkeit von Herrn Quante für das Unternehmen nicht zumutbar war.
Die klaren Regelungen des Gesellschaftervertrages zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der drei Institutionen Geschäftsführung, Gesellschafter und Beirat, sind damit vom Landgericht bestätigt worden.
„In diesem arbeitsrechtlichen Prozess handelt es sich um eine klassische Auseinandersetzung zwischen einem Unternehmen und einem Mitarbeiter. Wir sind daher im Unternehmen über die Äußerungen des Gesellschafters Robert Tönnies sehr verwundert, diesen Arbeitsprozess für seine persönlichen Interessen zu instrumentalisieren“, sagt Unternehmenssprecher Dr. André Vielstädte. „Wir appellieren an Herrn Robert Tönnies, sich in der Tradition der Familie Tönnies der Sache des Unternehmens zu widmen, so wie die weiteren 16.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es jeden Tag tun.“

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